E-Rechnungen

E-Rechnung Hinweis-Info für Lieferanten und Dienstleister

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie den Gewerbetreibenden sicher allgemein bekannt ist, gilt seit dem 18.04.2024 für gewerbliche Betriebe die Verpflichtung, öffentlichen Auftraggebern in Hessen elektronische Rechnungen auszustellen. Ausgenommen hiervon sind Rechnungen für Direktaufträge ohne Vergabeverfahren bis 1.000 EUR ohne Umsatzsteuer.

Als elektronische Rechnung gilt hierbei ein strukturiertes XML Dateiformat insbes. nach dem Standard XRechnung oder ZUGFeRD. Eine per E-Mail übermittelte „einfache“ PDF-Datei erfüllt den aktuell geltenden elektronischen Rechnungs-Standard nicht mehr.

Für den Empfang elektronisch zugestellter Rechnungsdateien hat die Stadt Lorch am Rhein ein zentrales Rechnungseingangspostfach unter der E-Mail-Adresse rechnungen@lorch-rhein.de eingerichtet.

Die elektronische Rechnungsdatei soll die Leitwegs-ID: 06439010-SV01-05  enthalten.

Für weitergehende Fragen zum elektronischen Rechnungsverkehr in Hessen können Sie sich hier informieren:

https://verwaltungsportal.hessen.de/information/elektronische-rechnungen-im-land-hessen

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadtverwaltung