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Sperrung der Ortsstraßen Bleichstraße/Lorcher Straße in Lorch und Lorchhausen vom 03.-04. April 2025
Bekanntmachung der stadt Lorch
Sperrung der Ortsstraßen Bleichstraße/ Lorcher Straße in Lorch und Lorchhausen vom 3. - 4. April 2025
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum gemäß § 29 Abs. 2, § 44 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1StVO
Wegen Arbeiten am Kanalnetz werden die Ortsstraßen Lorcher Straße und Bleichstraße bis Haus Nr. 2
ab Donnerstag, den 3. April 2025 von 8.00 Uhr bis Freitag, den 4. April 2025 13.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Anlieger Frei bis Bleichstr. 2, die Umleitung erfolgt über die Ortsstraßen Jahnstr. und Am Rebenhang bzw. über die B 42.
Lorch, den 25.März.2025
Der Bürgermeister als Für die Richtigkeit:
Straßenverkehrsbehörde (Andreas Bellarz)
Gez. Ivo Reßler Örtl. Straßenverkehrsbehörde