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Öffentliche Bekanntmachung
Nachrücker in der Stadtverordnetenversammlung
Nachrücken als Stadtverordneter in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch
Herr Heinz-Wilhelm König hat sein Mandat am 17.09.2024 als Stadtverordneter der Stadt Lorch niedergelegt.
Die Herren Jens Kraus und Rocco Iannone haben auf ihr Mandat als Stadtverordnete in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), geändert durch Artikel 6 Zweites Verwaltungsverfahrensrechts-ÄndG. vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) stelle ich fest, dass der Bewerber des Wahlvorschlages der Liste FWG
Herr Sandy Steeg
für den Ausgeschiedenen in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch nachrückt.
Gegen die vorgenannte Feststellung kann jede Wahlberechtigte / jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei dem unterzeichnenden Gemeindewahlleiter erheben.
Lorch/Rhein, den 24.10.2024
DER GEMEINDEWAHLLEITER
Ivo Reßler
Bürgermeister