Nachrücken als Stadtverordnete/r in die Stadtverordnetenversammlung - Fehlanzeige

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lorch am Rhein

Nachrücken als

Stadtverordnete/r in die

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch

Frau Janine Thomas hat ihr Mandat zum 30.09.2024 als Stadtverordnete der Stadt Lorch niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), geändert durch Artikel 6 Zweites Verwaltungsverfahrensrechts-ÄndG. vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) stelle ich fest, dass auf der Liste der LiLo kein/e geführte/r Bewerber:in mehr zur Verfügung steht und somit auch keine Person in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch nachrückt.

Weiterhin stelle ich fest, dass der Sitz leerbleibt und sich die Anzahl der Sitze in der Stadtverordnetenversammlung von 18 auf 17 verringert.

Gegen die vorgenannte Feststellung kann jede Wahlberechtigte / jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei dem unterzeichnenden Gemeindewahlleiter erheben.

Lorch/Rhein, den 01.10.2024

DER GEMEINDEWAHLLEITER

- Reßler –

Bürgermeister