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Brauchtumsfeuer
Leistungsbeschreibung
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen.
Hierfür erhalten Sie dann von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Unser Online-Service ermöglicht es Ihnen, eine Genehmigung zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers zu beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Für den Online-Service werden folgende Informationen benötigt:
- Ort des Feuers und ein Lageplan als Anlage
- Uhrzeit und Dauer des Feuers
- Verwendetes Material, Menge und Anlieferungstag
- geplante Höhe und Durchmesser des Feuers
- Verantwortliche oder Verantwortlicher für den Abbrand des Feuers (Mindestalter 18 Jahre)
- Abstände zu schützenswerten Einrichtungen
- geplante Brandschutzmaßnahmen
- Zustimmung der Flächeneigentümerin oder des Flächeneigentürmers als Anlage
Anlagen können als Dateien im Format *.pdf, *.jpg *.png oder *.doc(x) hochgeladen werden. Die zulässige Maximalgröße beträgt 3 MB pro Datei.