Brauchtumsfeuer

  • Leistungsbeschreibung

    Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. 

    Hierfür erhalten Sie dann von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.

    Unser Online-Service ermöglicht es Ihnen, eine Genehmigung zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers zu beantragen.  

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für den Online-Service werden folgende Informationen benötigt:

    - Ort des Feuers und ein Lageplan als Anlage

    - Uhrzeit und Dauer des Feuers

    - Verwendetes Material, Menge und Anlieferungstag

    - geplante Höhe und Durchmesser des Feuers

    - Verantwortliche oder Verantwortlicher für den Abbrand des Feuers (Mindestalter 18 Jahre)

    - Abstände zu schützenswerten Einrichtungen

    - geplante Brandschutzmaßnahmen

    - Zustimmung der Flächeneigentümerin oder des Flächeneigentürmers als Anlage


    Anlagen können als Dateien im Format *.pdf, *.jpg *.png oder *.doc(x) hochgeladen werden. Die zulässige Maximalgröße beträgt 3 MB pro Datei.


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