- Rathaus & Bürger
- Tourismus & Freizeit
- Leben & Wohnen
Gehwegschäden
Leistungsbeschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
An wen muss ich mich wenden?
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Dr. iur. Alexandra Wagler, LL.M.Amtsleiterin