- Rathaus & Bürger
- Tourismus & Kultur & Freizeit
- Leben & Wohnen
Antrag Vermietung Bürgerhaus Lorch
Leistungsbeschreibung
Das Bürgerhaus Lorch kann für Feierlichkeiten oder Veranstaltungen von allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, natürlich auch von Außenstehenden, gemietet werden.
Für weitere Informationen, sowie Prüfung von freien Terminen wenden Sie sich bitte an Frau Bahles oder Frau Keiper.
Für eine Buchung sind folgende Unterlagen einzureichen
- Antrag auf Nutzung des Bürgerhauses Lorch
- Kenntnisnahme der Brandschutzordnung
Nach Prüfung werden wir Ihnen eine Bestätigung mit Kostenanforderung zusenden.
Die Preise entnehmen Sie bitte der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bürger- und Gemeinschaftshäuser.
Anträge / Formulare
- Antrag auf Nutzung des Bürgerhauses Lorch(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Benutzungs- und Gebührenordng für die Bürger- und Gemeinschaftshäuser
- Brandschutzordnung Bürgerhaus Lorch - Kolpinghaus
- Brandschutzordnung Kenntnisnahme