Stundung

  • Leistungsbeschreibung

    Mit dieser Leistung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung Ihrer Kommunalabgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) zu stellen. Somit können Sie ggfs. die Fälligkeit der Forderung hinausschieben.

    Die Stundung wird ab Fälligkeit der Forderung und auf jederzeitigen Widerruf ausgesprochen. Je nach Forderungsart werden auf Basis der gültigen gesetzlichen Grundlage (Abgabenordnung, Kommunal Abgaben Gesetz, Baugesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, etc.) Stundungszinsen festgesetzt und erhoben.